Ein Auto behindertengerecht umzubauen oder einen Neuwagen behindertengerecht auszustatten, kann teuer werden. Über die so genannte Kraftfahrzeughilfe kannst Du Unterstützung bekommen. Wichtig für Dich: Informiere Dich ganz genau, denn es wird individuell entschieden, ob die Kfz-Hilfe in Deinem Fall gewährt wird. In der Kfz-Hilfe-Verordnung zur beruflichen Rehabilitation heißt es grundsätzlich: Ist der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder den Ort einer sonstigen Leistung zur beruflichen Bildung zu erreichen, besteht die Möglichkeit der Kfz-Hilfe. Der Antrag ist an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferfürsorge oder der Bundesagentur für Arbeit zu richten.
Weiterführende Links:
Deutsche Rentenversicherung
VdK Info zu Kraftfahrzeughilfe
Verordnung über Kfz-Hilfe