Was ist bei einem Arbeitsunfall zu beachten?

Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger zuständig. Die Unfallversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für Heilbehandlung und Rehabilitation zu sorgen. Unfallverletzte sind nach einem Arbeits- oder Wegeunfall insbesondere dann einem besonders ermächtigten Durchgangsarzt vorzustellen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die notwendige Heilbehandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung durchgeführt wird oder ob nach Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist.

Die allgemeine Heilbehandlung kann auch von Deinem Hausarzt durchgeführt werden, sofern dieser über eine kassenärztliche Zulassung verfügt. Bei der allgemeinen (hausärztlichen) Heilbehandlung überwacht der Durchgangsarzt den Heilverlauf und bestellt Dich gegebenenfalls zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen.

Anders als in der Krankenversicherung musst Du bei ambulanter oder stationärer Behandlung keinen Eigenanteil („Zuzahlung“) leisten.

Wenn du weitere Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung hast, kannst du dich gerne direkt an mich wenden.

Weitereführender Link:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)