Mit einer Amputation darfst Du Auto fahren, denn die aktive Teilnahme am Straßenverkehr bedeutet Mobilität, Selbstständigkeit und die Sicherung einer möglichst optimalen Teilhabe am Leben in Familie, Gesellschaft und Beruf. Bei der Fahreignung sind jedoch verschiedene Aspekte zu beachten: verkehrsrechtliche, medizinische, sozialrechtliche und technische. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen muss gegenüber der zuständigen Verkehrsbehörde (Führerscheinstelle) nachgewiesen werden. Dies kann durch ein ärztliches Gutachten (Facharzt für Verkehrsmedizin, Arzt einer Begutachtungsstelle, MPU), ein technisches Gutachten oder ein spezielles Fahreignungsseminar erfolgen. Fährt man nach Eintritt einer relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne entsprechende Erlaubnis der Führerscheinstelle und verursacht einen Unfall, kann dies unter Umständen erhebliche versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn Du bereits ein Fahrzeug besitzt und es nach einem behindertengerechten Umbau weiter nutzen möchtest, gibt es einen anderen Weg. Am besten wendest Du Dich an ein Unternehmen, das behindertengerechte Umbauten von Kfz durchführt. Diese Firmen sind in der Regel sehr gut vernetzt und haben Kontakte zu allen oben genannten Bereichen. Sie führen auch eine Bedarfserhebung durch und können Dir letztendlich helfen, gute Entscheidungen zu treffen, damit Du schnell wieder selbstständig mobil bist.
Weiterführende Links:
ADAC
TÜV
Sodermanns – behindertengerechte Fahrzeuge
Kirchhof Mobility