Ein Auto behindertengerecht umzubauen oder einen Neuwagen behindertengerecht auszustatten, kann teuer werden. Über die sog. Kfz-Hilfe kannst Du Unterstützung bekommen. Wichtig für Dich: Informiere Dich sehr genau, denn es wird individuell entschieden, ob die Kfz-Hilfe in Deinem Fall gewährt wird. In der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation lautet der Grundsatz: ist der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, dann besteht die Möglichkeit einer Kraftfahrzeughilfe. Sie ist an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferfürsorge, der Bundesagentur für Arbeit zu richten.
Weiterführende Links:
Deutsche Rentenversicherung
VdK Info zu Kraftfahrzeughilfe
Verordnung über Kfz-Hilfe