Jeder Amputierte hat einen Anspruch auf eine Prothese (§33 SGB V Hilfsmittel) mit der aktuell besten zur Verfügung stehenden Technik, um die Folgen der Behinderung auszugleichen. Sollte es Dir trotzdem verwehrt werden, dann nimm das Gespräch mit Deinem Kostenträger auf. Dich auf eine gemeinsame Lösung zu konzentrieren hilft Dir, einen positive Ausrichtung zu behalten und diese Einstellung ist oftmals erfolgreicher als energieraubende Konfrontationen.
Weiterführende Links:
EUROCOM-Broschüre
BMAB e.V.