Wenn ein Mensch mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einen Führerschein machen möchte, ist zunächst ein Antrag bei der Führerscheinbehörde vonnöten. Im Rahmen dessen ist die „Eignung zur Verkehrssicherheit“ zu überprüfen. Hast Du schon einen Führerschein, dann solltest Du Deine Fahrtauglichkeit aus versicherungstechnischen Gründen beim TÜV überprüfen lassen.