Wenn eine Person mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einen Führerschein erwerben möchte, muss zunächst ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden. Dabei wird die „Fahrtauglichkeit“ überprüft. Wen Du bereits einen Führerschein besitzt, solltest Du aus versicherungstechnischen Gründen die Fahrtauglichkeit beim TÜV überprüfen lassen.