Die Kosten für Wartung und Reparatur sowie für den Ersatz von Verschleißteilen trägt der Kostenträger. Die Erstattungspflicht umfasst alle Kosten, die zur Aufrechterhaltung der bestimmungsgemäßen Funktion und zum sicheren Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind.
Die Hersteller, z.B. von computergesteuerten Kniegelenken, legen fest, in welchem Umfang und in welchen zeitlichen Abständen das Kniegelenk gewartet und ggf. Verschleißteile ausgetauscht werden müssen, um die Funktionssicherheit zu erhalten. Entscheidend ist, dass die Betriebssicherheit der Prothese gewährleistet ist.