Je nach Kostenträger kannst Du etwa alle vier Jahre eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Wenn es medizinisch notwendig ist und dem Erhalt Deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit dient, kannst Du auch früher einen neuen Antrag stellen. Ziel der Rehabilitation ist es, die Folgen der Behinderung so weit wie möglich auszugleichen. Dabei kann der Leistungsumfang im Einzelfall unterschiedlich sein. Während Krankenkassen und Rentenversicherungsträger dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, können Unfallversicherungsträger alle geeigneten Mittel einsetzen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Das heißt: Die gesetzlichen Kostenträger zahlen nur das, was in ihrem Leistungskatalog steht. Die Unfallkassen entscheiden individuell und nutzen einen größeren Handlungsspielraum.