Abhängig von Deinem Kostenträger, darfst Du zirka alle 4 Jahre eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Wenn es medizinisch notwendig und dem Schutz Deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit dienlich ist, dann ist ein erneuter Antrag auch schon früher möglich. Ziel der Rehabilitation ist es, die Folgen der Behinderung möglichst auszugleichen. Dabei kann der Leistungsumfang im Einzelfall unterschiedlich sein. Während Kranken- und Rentenkassen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip unterliegen, kann der Unfallversicherungsträger alle geeigneten Mittel einsetzen. Konkret: Die gesetzlichen Kostenträger zahlen nur, was in ihrem Leistungskatalog steht. Die Unfallkassen haben einen größeren Handlungsspielraum und entscheiden individuell, was für Dich gut ist.