Ja. Es muss jedoch geklärt werden, ob Deine Fahrtauglichkeit beeinträchtigt ist. D.h. zuerst solltest Du das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Im Zweifelsfall muss Du bei einer speziellen Fahrschule für Menschen mit Behinderung prüfen lassen, ob Du weiterhin in der Lage bist, ein Auto zu führen. Bitte beachte: Wenn Du ohne bestehende Fahreignung Auto fährst, dann verlierst Du nicht nur Deinen Versicherungsschutz, sondern machst Dich unter Umständen sogar strafbar.