Ja, aber es muss abgeklärt werden, ob Deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Das heißt, Du solltest zunächst das Gespräch mit Deinem behandelnden Arzt suchen. Im Zweifelsfall solltest Du in einer speziellen Fahrschule für Menschen mit Behinderung prüfen lassen, ob Du noch in der Lage bist, ein Auto zu führen. Bitte beachte: Wenn Du ohne bestehende Fahrtauglichkeit Auto fährst, kannst Du möglicherweise nicht nur Deinen Versicherungsschutz verlieren, sondern Dich unter Umständen auch strafbar machen.