Bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder mit der Bahn erhalten Menschen mit Behinderungen häufig Vergünstigungen durch sogenannte Nachteilsausgleiche. Die Höhe des Nachteilsausgleichs richtet sich in der Regel nach dem Grad der Behinderung und den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen. Bitte beachte: Wer die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nimmt, verliert unter Umständen die ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer. Du musst dich also für einen Nachteilsausgleich entscheiden.