Für Fahrten im Nahverkehr oder bei der Bahn gibt es oft Vergünstigungen durch den sogenannten Nachteilsausgleich. Meistens hängt der Ausgleich vom Grad der Behinderung und von den eingetragenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab. Ganz unentgeltlich ist die Nutzung des ÖPNV nicht. Und bitte bedenke noch eine Sache: wer die unentgeltliche Beförderung beim ÖPNV nutzt, verliert unter Umständen die ermäßigte Kfz-Steuer. Du musst Dich also für einen Weg entscheiden.