FAQs

Kann ich die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen?

Bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder mit der Bahn erhalten Menschen mit Behinderungen häufig Vergünstigungen durch sogenannte Nachteilsausgleiche. Die Höhe des Nachteilsausgleichs richtet sich in der Regel nach dem Grad der Behinderung und den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen. Bitte beachte: Wer die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nimmt, verliert unter Umständen

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Wo finde ich Hilfe, wenn mein Kostenträger nicht für die Herstellung der Barrierefreiheit aufkommt?

Wenn Dir Kosten entstehen, z.B. durch Umbaumaßnahmen in Deiner Wohnung, an Deinem Auto usw., wende Dich an Deinen Kostenträger. Er kann Dir helfen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Das kann manchmal etwas dauern, wenn der Kostenträger Rückfragen hat. Du brauchst also Geduld und Ausdauer, um an Dein Ziel zu kommen.

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Kann ich den Orthopädietechniker frei wählen?

Ja, Du hast das Recht, einen Orthopädietechniker Deiner Wahl zu wählen. Entscheide sorgfältig, denn ein Orthopädietechniker wird Dich lange begleiten. Die Chemie zwischen Euch sollte stimmen, aber auch die Kompetenz des Orthopädietechnikers. Mein Tipp: Prüfe durch Fragen, ob der Techniker viel Erfahrung mit dem Bau von Prothesen hat und fachlich auf dem neuesten Stand ist.

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